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A+ Energie – Ihr Installateur in 1120 Wien

A+ Energie ist ein konzessionierter Meisterbetrieb für Gas- / Sanitär- und Heizungstechnik in Wien und Umgebung. Unsere Dienstleistungen erstrecken sich von Gasgerätetechnik über Service, Reparaturen bis hin zum Gerätetausch sowie Installationstechnik. Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus die gesetzlich vorgeschriebene Abgasmessung gemäß ÖNORM N7443 Teil 7 vor.

Das zeichnet uns aus

Die Zufriedenheit unserer Kunden ist unser maßgebendes Ziel. Dabei sind wir hochspezialisiert auf Gasthermen, angefangen von Thermenwartungen über Reparaturen bis hin zu kostenloser Neugeräteberatung. Durch Zuverlässigkeit und Sorgfalt im täglichen Einsatz finden wir so rasche und flexible Lösungen für die individuellen Anforderungen rund um Gas- / Sanitär- und Heizungstechnik.

A+ Energie – Installationsarbeiten aus Meisterhand

Wir wissen um den Wert von hochqualitativer Leistung und dauerhafter Kundenbindung. Deshalb umschließt unser Qualitätsanspruch neben der gewissenhaften Ausführung aller in Auftrag gegebener Arbeiten auch die Selbstverständlichkeit für Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit. Wir wahren dieses Prinzip zur Erbringung von hervorragenden Leistungen. Dabei legen wir größten Wert auf die hochqualifizierte Ausbildung und die permanente Weiterqualifikation unserer Mitarbeiter.

Wir verstehen unsere fachliche Kompetenz als Verantwortung unseren Kunden gegenüber. So sehen wir heute den Einsatz von qualitativen Materialen sowie den verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen als unseren Beitrag zur Energieeffizienz von morgen.

Bei Fragen rund um unser Leistungsangebot können Sie uns gerne während unseren Öffnungszeiten kontaktieren.

Das Team von A+ Energie – Mit der Lizenz zum Energiesparen

Thermenservice

Thermenwartung in ganz Wien und Umgebung

Unser Thermenservice umfasst eine Vielzahl an Leistungen, die wir Ihnen in Wien und Umgebung anbieten.

Grundsätzlich arbeiten wir nur mit Bürsten, Pinseln, Wasser, und einen Staubsauger (wenn Sie uns einen Staubsauger zur Verfügung stellen sind wir glücklich, wenn nicht haben wir unseren Staubsauger immer mit 🙂).

Das Thermenservice umfasst bei uns:

Heizung und Warmwasser

Ihr Heizkörper wird nicht warm? Die Heizung macht Geräusche? Es riecht nach Staub in den Räumen?

Wenn Ihre Heizkörper durch Staub und Ablagerungen verlegt sind, haben die Heizelemente keine ideale Konvektion. So ist keine effiziente Wärmeabgabe an die Raumluft mehr möglich! Das heißt, Sie müssen länger und mehr heizen, um die gewünschte Raumtemperatur zu erreichen. Die Folgen sind höherer Energieverbrauch, schlechtes Raumklima, zu viel verwirbelte Staubpartikel und Reaktionen wie Niesen und Müdigkeit.

Die Warmwassertemperatur passt nicht? Sie warten lange auf warmes Wasser z.B. in der Dusche?

Wenn Ihre Gastherme nicht regelmäßig gewartet wird, erreicht Sie die gewünschte Warmwassertemperatur spät bis gar nicht. Mögliche Gründe dafür sind die Verschmutzung des Wärmetauscher und/oder des Brenners. Auch ein unerkannter Defekt an der Therme kann die Heizwirkung maßgeblich beeinträchtigen. Vielleicht ist einfach auch nur Ihre Armatur verlegt.

Wir sorgen für die Behaglichkeit in Ihren vier Wänden durch

Preise

Netto

Brutto

Techniker 1 Stunde

€ 85,00

€ 102,00

Monteur 1 Stunde

€ 75,00

€ 90,00

Partie 1 Stunde

€ 105,00

€ 126,00

Wegzeit u. Wagenpauschale

€ 45,00

€ 54,00

Störungspauschale

Arbeitszeit, Wegzeit-Wagenpauschale

€ 90,00

€ 108,00

Heiz-und Kombithermenwartung

Arbeitszeit, Wegzeit-Wagenpauschale

€ 110,00

€ 132,00

Brennwert Thermenwartung

Arbeitszeit, Wegzeit-Wagenpauschale

€ 120,00

€ 144,00

Durchlauferhitzer nur für Warmwasser

Arbeitszeit, Wegzeit-Wagenpauschale

€ 85,00

€ 105,00

Abgasmessung

Befund wird direkt beim Kunden erstellt

40 €

48 €

Kontakt

A+ Energie
Altinok Aptullah

Dörfelstraße 10/6
1120 Wien

Wir sind Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:30 und Freitag von 8:00 bis 13:00 für Sie da.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf:

+43 / 699 / 105 88 668

Gerne beantworten wir Ihre Anfragen auch per Mail:

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Partner

AGB

(im Wesentlichen auf Basis der AGB der Sanitär- und Heizungsinstallateure)

Die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet den Auftragnehmer nicht zur Annahme eines Auftrages, auf Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen. Bei Nichtannahme eines Auftrages müssen dem Auftragnehmer erwachsene Spesen, die bei Interventionen bei Behörden, wie Bewilligungen, Kommissionen etc. zur Erstellung eines Kostenvoranschlages benötigt werden, in Rechnung gestellt werden. Sämtliche technischen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.

ANGEBOTE:
Angebote und Kostenvoranschläge werden – nur schriftlich erteilt, per Post oder Email zugestellt und sind unverbindlich.
Die Annahme eines vom Auftragnehmer erstellten Anbotes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich. Zusätzliche Leistungen bedürfen der Abspache bzw. eines gesonderten Anbotes.

Die Annahme eines vom Auftragnehmer erstellten Anbotes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich.

PREISE:
Treten zwischen Vertragsabschluß und Leistungsausführung

a) Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag oder

b) Materialkostenerhöhungen auf Grund von Empfehlungen der Paritätischen Kommission oder auf Grund von Änderungen der Weltmarktpreise für Rohstoffe ein, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, ausgenommen zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung liegen weniger als zwei Monate.

LEISTUNGSAUSFÜHRUNG:
Zur Ausführung der Leistung ist der Auftragnehmer frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat.

Erforderliche Bewilligungen Dritter sowie Meldungen bei den Behörden oder Bewilligungen durch die Behörde sind vom Auftraggeber – wenn nicht explizit anders vereinbart – auf seine Kosten zu veranlassen.

Ist der Auftrag seiner Natur nach dringend auszuführen oder wird seine dringende Ausführung vom Auftraggeber gewünscht, werden die durch die notwendigen Überstunden und die durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung auflaufenden Mehrkosten – wenn nicht anders vereinbart – berechnet.

LEISTUNGSFRISTEN UND –TERMINE:
Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände, die der Rechtssphäre des Auftragnehmers zuzurechnen sind, bewirkt, werden vereinbarte Leistungsfristen entsprechend verlängert oder vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten sind dann vom Auftraggeber zu tragen, wenn die die Verzögerung bewirkenden Umstände seiner Rechtssphäre zuzuordnen sind.

ÜBERNAHME:
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber vom Übergabetermin zeitgerecht zu verständigen. Der Auftraggeber wird hiermit darauf hingewiesen, daß bei seinem Fernbleiben die Übergabe der erbrachten Leistung als am vorgesehenen Übergabetermin erfolgt anzusehen ist.

ZAHLUNGEN:
Waren (Geräte, Installationsmaterialien) werden jeweils bei Lieferung fällig – wenn nicht explizit anders vereinbart.Der Auftraggeber hat Teilzahlungen nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung über Verlangen des Auftragnehmers zu leisten. Zahlungen per Erlagschein sind binnen 7 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug zu überweisen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8% jährlich zu berechnen.
Mahn- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer mit dessen Forderung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Auftragnehmer zahlungsunfähig geworden ist oder die Gegenforderung in rechtlichem Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Auftraggebers steht, gerichtlich festgestellt worden ist oder vom Auftragnehmer anerkannt worden ist. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 13 % jährlich zu berechnen; hiedurch werden bestehende Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Bei Auftragserteilung sind eine Anzahlung von 40% zu Leisten vor Arbeitsbeginn, nach Fertigstellung wird der Restbetrag 60% in Rechnung gestellt.

EIGENTUMSVORBEHALT:
Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist.

BESCHRÄNKUNG DES LEISTUNGSUMFANGES
(Leistungsbeschreibung):

Risse und Brüche von Rohrleitungen, Armaturen, sanitären Einrichtungsgegenständen und Geräten sind als Folge nicht erkennbarer Spannungen oder Materialfehler möglich, dies insbesondere auch im Zuge der Montage und Instandsetzungsarbeiten.

Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer. Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen ist nur mit einer sehr beschränkten Haltbarkeit zu rechnen. Bei zerrüttetem oder bindungslosem Mauerwerk sind durch Stemmarbeiten Schäden möglich. Ist der Verlauf von im Mauerwerk verlegten Leitungen nicht erkennbar, ist deren Beschädigung durch Stemmarbeiten möglich.

BEIGESTELLTE WAREN:
Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Auftraggeber beigestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, von seinem Verkaufspreis dieser oder gleichartiger Waren dem Auftraggeber einen Prozentsatz zu berechnen, der für diesen Auftrag 15 % beträgt. Vom Auftraggeber beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand der Gewährleistung.

GEWÄHRLEISTUNG:
Bei Verträgen mit Unternehmern hat der Auftraggeber jeden Mangel bei sonstigem Verlust seines Gewährleistungsanspruches unverzüglich dem Auftragnehmer anzuzeigen. Der Auftragnehmer kann nach seiner Wahl den Mangel durch Nachbesserung, Nachlieferung oder Austausch beheben.

Sollte dies nicht möglich sein, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Preisminderung gewähren. Handelt es sich um einen wesentlichen Mangel, der den ordentlichen Gebrauch des gelieferten Gegenstandes hindert und wird dieser Mangel vom Auftragnehmer nicht behoben und auch keine Preisminderung gewährt, so steht dem Auftraggeber der Wandlungsanspruch zu.

Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die vom Mangel betroffenen Teile vom Auftraggeber oder von Dritten bearbeitet, verändert oder instandgesetzt worden sind, ausgenommen sind Notreparaturen sowie Verzug des Auftragnehmers in Erfüllung der Gewährleistung.

Die gesetzlich vorgesehene Gewährleistung auf Geräte / Güter beträgt 2 Jahre mit Lieferung / Übernahme. Unter bestimmten schriftlich festgelegten Bedingungen gewähren einige Hersteller eine freiwillige Garantie von 3 Jahren.

SCHADENERSATZ:
Der Auftragnehmer haftet nur für verschuldete Schäden an den dem Auftraggeber gehörenden Gegenständen, die er im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung übernommen hat.

Alle sonstigen Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens sind ausgeschlossen, soweit nicht grobes Verschulden oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers vorliegt.

GERICHTSSTANDSVEREINBARUNG:
Für Rechtsstreitigkeiten wird als Gerichtsstand das für Wien Innere Stadt sachlich zuständige Gericht vereinbart.

Impressum

Aplusenergie ALTINOK Aptullah

Dörfelstraße 10/6
1120 Wien
Mobiltelefon +43 699 10588668

office@aplusenergie.at

Vollständiger Firmenname

A+ Energie Altinok Aptullah

Ort der Gewerbeberechtigung

Dörfelstraße 10/6
1120 Wien
Österreich

UID-Nummer

ATU67876168

Rechtsform

Einzelunternehmen

Geschäftsführung / Juristische Person

Altinok Aptullah

Unternehmensgegenstand

Gas- und Sanitärtechnik

Kammer / Berufsverband-Zugehörigkeit(en)

WK Wien

Aufsichtsbehörde

Magistratisches Amt 36

Haftungsausschluss

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